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Wie ist die Ladung zu kennzeichnen, wenn sie seitlich mehr als 0,4 m über die Fahrzeugbegrenzungsleuchten hinausragt?
Seitlich nach vorn mit weißen und seitlich nach hinten mit roten Leuchten
Seitlich nach vorn und seitlich nach hinten mit roten Reflektoren
Seitlich ist bis zu 1 m eine Kennzeichnung nicht erforderlich
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist richtig. Wenn die Ladung seitlich mehr als 0,4 Meter über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeugs hinausragt, muss sie nach der Straßenverkehrszulassungsordnung gut erkennbar gekennzeichnet werden. Das bedeutet: Nach vorn ist sie mit weißen und nach hinten mit roten Leuchten zu kennzeichnen. So wird sichergestellt, dass andere Verkehrsteilnehmer die überstehende Ladung auch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht rechtzeitig erkennen können. Reflektoren allein sind hierfür nicht ausreichend, und die Regelung gilt bereits ab einer seitlichen Überstehung von mehr als 0,4 Metern – nicht erst ab 1 Meter.
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